Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: 13.02.2017
1. Vertragsabschluss
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Firma Felber erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Felber und ihren Vertragspartnern.
1.2 Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Angebote der Firma Felber sind freibleibend, außer Gegenteiliges ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des Angebots.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
2.2 Teillieferungen sind möglich.
2.3 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Vertragspartner sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der Firma Felber schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
2.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners.
2.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung der Firma Felber - insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen - gelten vom Vertragspartner als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
2.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Firma Felber oder dessen Unterlieferanten entbinden die Firma Felber von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
2.7 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien die Firma Felber für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl der Firma Felber auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Vertragspartner Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch die Firma Felber entstehen.
2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. Auch die Firma Felber kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch die Firma Felber unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist die Firma Felber nur zur zinsenfreien Rückerstattung einer empfangenen Anzahlung verpflichtet.
2.9 Der Firma Felber steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.
2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Firma Felber, Siebensterngasse 30, 1070 Wien.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich ab Lager Wien, exklusive Mehrwertsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto, oder ohne jede Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen.
4.3 Warensendungen an das Ausland erfolgen per Nachname bzw. Vorauskassa. In diesem Zusammenhang bieten wir auch die Bezahlung mittels Online-Zahlungsdienst ‚Paypal’ an.
4.4 Verpackung, Versand und Versicherung erfolgen stets zu den günstigsten Bedingungen und in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4.5 Bei Zahlung mittels VISA-Karte oder Online-Zahlungdienst ‚Paypal’ wird kein Skonto gewährt.
4.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Firma Felber berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.7 Bei der Firma Felber einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.8 Bei Zahlungsverzug werden von der Firma Felber Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Die Höhe der Zinsen liegt bei 8 % p.a. über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern bei 4 % p.a. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Firma Felber berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
4.9 Bankverbindung: Volksbank NÖ-Süd, Herzog-Leopold-Strasse 3, A-2700 Wr. Neustadt,
BLZ: 43000,
Kto.Nr.: 50973650000
IBAN: AT24 4300 0509 7365 0000,
BIC: VBOEATWW
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Werkzeuge, Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Firma Felber. Der Vertragspartner hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen.
5.2 Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die Firma Felber jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Vertragspartners zurückzuholen.
6. Forderungsabtretungen
6.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner der Firma Felber schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Handelswaren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen der Firma Felber zahlungshalber ab. Der Vertragspartner hat der Firma Felber auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern (Offenen-Posten-Liste), Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
6.2 Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen der Firma Felber gegenüber in Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern; er hält die Zahlungseingänge nur im Namen der Firma Felber inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an die Firma Felber abgetreten.
6.3 Forderungen gegen die Firma Felber dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Vertragspartner abtreten werden.
7. Kostenvoranschlag
7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
7.2 Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Vertragspartner verrechnet.
8. Mahn- und Inkassospesen
8.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma Felber sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu ersetzen.
8.2 Sofern die Firma Felber das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.
8.3 Darüber hinaus ist vom Vertragspartner jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der Firma Felber anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
9. Gewährleistung, Garantie und Haftung
9.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Vertragspartner vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die Firma Felber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Firma Felber verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Vertragspartner in angemessener Frist durchzuführen.
9.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für die Firma Felber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Vertragspartner das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn die Firma Felber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Vertragspartner mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, an der Firma Felber liegenden Gründen, unzumutbar sind.
9.3 Es wird vereinbart, dass der Vertragspartner sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
9.4 Keine Gewährleistung und Haftung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
9.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt die Firma Felber, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Vertragspartners nicht eingeschränkt wird.
9.6 Eine schadenersatzrechtliche Haftung der Firma Felber für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Eine Haftung der Firma Felber für grobe Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den erhaltenen Kaufpreis beschränkt.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen wie insbesondere Konkurs des Vertragspartners oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma Felber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat die Firma Felber bei Verschulden des Vertragspartners die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma Felber von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.4 Tritt der Vertragspartner, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Firma Felber die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl der Firma Felber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
11. Aufrechnung
Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Vertragspartners gegen Ansprüche der Firma Felber ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Firma Felber schriftlich anerkannt worden.
12. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Firma Felber entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Vertragspartners gelten auch als höhere Gewalt und befreien die Firma Felber für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
13. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Firma Felber verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das 4. Buch des UGB.
14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma Felber vereinbart.
14.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
15. Datenschutz und Änderung der Anschrift
15.1 Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der Firma Felber automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
15.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma Felber Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
15.3 Bei einem Besuch unserer Website www.j-felber.at legen wir Informationen in Form eines „Cookie“ auf Ihrem Computer ab, die ihn bei Ihrem nächsten Besuch automatisch wieder erkennen. Cookies können Ihre IP Adresse, Ihr Benutzerverhalten sowie Ihren geographischen Standort speichern. Cookies erlauben es uns, eine Website Ihren Interessen anzupassen oder Ihr Kennwort zu speichern, damit Sie es nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Die Verwendung der Cookies basiert auf § 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie auf Ihrer Zustimmung. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Cookies verwenden, stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Computerfestplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert wird.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
16.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.